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Frankreich, Großbritannien und fünf weitere Länder dürfen im Völkermordfall gegen Myanmar vor dem International Court of Justice (ICJ) intervenieren.
Kanada, Dänemark, Frankreich, Deutschland, die Niederlande, Großbritannien und die Malediven dürfen in Gambias Völkermordfall in Myanmar vor dem Internationalen Gerichtshof intervenieren, teilte der ICJ am Mittwoch mit.
Die Länder hatten im November 2023 beim ICJ darum gebeten in den Fall einzugreifen. “Die sieben betroffenen Staaten werden … die Möglichkeit haben, ihre schriftlichen Stellungnahmen zum Gegenstand ihrer Interventionen einzureichen”, so der ICJ in der Erklärung. (Reuters)